Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Öffentlicher Dienstleistungsvertrag für Mixing und Mastering
Dieses Dokument regelt die grundlegenden Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) und dem Tonstudio AREFYEV Studio (im Folgenden „Dienstleister“) im Rahmen der Erbringung professioneller Audiodienstleistungen – insbesondere Mixing und Mastering von Musikwerken.
1. Rechte des Auftraggebers
1.1. Der Auftraggeber kann jederzeit von der weiteren Beauftragung zurücktreten, sofern er die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs tatsächlich erbrachten Leistungen vollständig bezahlt.
1.2. Der Auftraggeber hat das Recht, den Projektstatus regelmäßig abzufragen, Rückfragen zu stellen und Änderungswünsche einzureichen.
1.3. Änderungsanfragen können innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gestellt werden.
1.4. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass Material fehlt, kann der Auftraggeber zusätzliche Dateien oder Spuren nachreichen. In diesem Fall müssen etwaige Auswirkungen auf Preis und Lieferzeit mit dem Dienstleister abgestimmt werden.
1.5. Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags (z. B. eines Multi-Track-Projekts) erfolgt eine Rückerstattung ausschließlich für nicht begonnene oder weniger als 30 % fertiggestellte Arbeiten. Bereits vollständig übergebene Produktionen gelten als abgeschlossen. Rückzahlungen erfolgen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bankverbindung.
1.6. Nach Erhalt der finalen Version hat der Auftraggeber Anspruch auf die im Abschnitt „Preise“ definierte Anzahl an kostenfreien Revisionen. Jede zusätzliche Korrektur wird gesondert berechnet.
2. Rechte des Dienstleisters
2.1. Der Dienstleister ist berechtigt, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und Materialien vom Auftraggeber anzufordern, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind.
2.2. Der Dienstleister kann die Bearbeitung unterbrechen, wenn:
keine (Teil-)Zahlung erfolgt ist (Ausnahme: kostenloses Mastering-Demo);
unvollständige oder fehlerhafte Ausgangsdaten vorliegen.
2.3. Falls sich im Rahmen der technischen Analyse herausstellt, dass das Quellmaterial qualitativ ungeeignet ist, kann der Dienstleister den Auftrag ablehnen. In diesem Fall erfolgt eine rechtzeitige Mitteilung an den Auftraggeber.
2.4. Bei Projektabbruch durch den Auftraggeber oder bei bereits geleisteter Arbeit kann der Dienstleister eine anteilige oder vollständige Vorauszahlung einbehalten. Die Höhe richtet sich nach dem geleisteten Aufwand.
2.5. Der Dienstleister haftet nicht für Fehler bei Finanztransaktionen, die auf falsche Angaben des Auftraggebers oder irrtümliche Überweisungen zurückzuführen sind.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Bereitstellung vollständiger und korrekter Materialien (Audiodateien, Stems, Briefing, Projektbeschreibung) zur Gewährleistung einer hochwertigen Bearbeitung.
3.2. Im Falle der Vertragsauflösung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung für bereits geleistete Arbeiten.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erbrachte Leistung gemäß den Angaben im Abschnitt „Preise“ abzunehmen.
3.4. Zahlungen müssen nach den in den Abschnitten „Preise“ und „Ablauf der Zusammenarbeit“ genannten Bedingungen erfolgen.
4. Pflichten des Dienstleisters
4.1. Die Leistungen werden fristgerecht und gemäß der veröffentlichten Preise und Bedingungen auf der Website erbracht. Über mögliche Verzögerungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
4.2. Die Arbeiten werden im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Bedingungen dieses Vertrags und den vereinbarten Anforderungen des Auftraggebers durchgeführt.
4.3. Im Falle höherer Gewalt, die die Erfüllung der Verpflichtungen verhindert, verpflichtet sich der Dienstleister, den Auftraggeber umgehend zu informieren.
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Vereinbarung tritt automatisch mit der Beauftragung in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch beide Parteien gültig. Mit dem Absenden einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den Bedingungen dieser AGB.